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Info zu Wind-rädern in Freiburg

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Infos zur Planung  neuer Windräder

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Energiemix ABC

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Allgemeine Infos zu Windenergie

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06.10.2023

weiterer Spendenaufruf für Taubenkopf-klage

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31.08.2023  Klage  zur Holz-schlägermatte abgewiesen

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14.03.2023

Klage gegen Taubenkopf-genehmigung eingereicht

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11.03.2023

Obstbaumschnitt Praxisseminar

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1.1.2023

Spendenaufruf für Klage zum Taubenkopf

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29.12.2022

EU "Not"-Verordnung tritt in Kraft - Naturschutz ade?

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20.10.2022

VGH lehnt einsweiligen Rechtsschutz zum Taubenkopf ab

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29.09.2022

Klage gegen Windräder Holzschläger-matte beim VGH eingereicht

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30.08.2022

Neuantrag Holzschläger-matte genehmigt

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Spendenaufruf 2021

 Flyer --> hier

und Infoblatt zum Ausdrucken  -->  hier

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Der Gemeinderat der Stadt Freiburg und das RP Freiburg haben den Teilflächennutzungsplan Windkraft 2018 bewilligt. Neben den bestehenden Flächen am Rosskopf und der Holzschlägermatte wurde als einzige neue Fläche der Taubenkopf im Landschaftsschutzgebiet "Schauinsland" ausgewiesen. Die Stadt hat die 22,3 ha große Fläche bereits an die Ökostrom Consulting Freiburg GmbH im fünfstelligen Bereich verpachtet. Diese plant jetzt zwei 247 Meter hohe Windkraftanlagen mitten auf dem nördlich verlaufenden Rücken des Schauinslands! Die Anlagen wurden nun am 7.12.2021 genehmigt. Diese Windräder würden den Strombedarf von weniger als 2,0 %  des Jahresverbrauchs von Freiburg liefern! Die bestehenden 6 Windenergieanlagen liefern derzeit im Durchschnitt nur 1,25 % des Strombedarfs von Freiburg.

 Was spricht gegen diesen Standort?

  • Der Abstand zu den 11 Häusern mit 43 Bewohnern im Kappler Tal ist auch mit ca. 489 Metern viel zu gering! Wir fordern einen Vorsorgeabstand von mindestens 700 m zur Wohnbebauung.
  • Die Gesundheit der Bewohner im Kappler Tal und in Horben wird durch Schlagschatten, Lärm und Infraschall (nicht hörbarer tieffrequenter Schall) auf's Spiel gesetzt. 45 db(A) in der Nacht und 60 db(A) am Tag machen krank! (WHO-Studie fordert nicht mehr als 45 db(A) am Tag!)
  • Zerstörung einer einzigartigen Landschaft durch Herausnahme der Fläche in mitten eines Landschaftsschutzgebietes !
  • Erholungswald wird zur Industrieanlage mit einer Lärmbelastung von über 107 db(A) (vgl. Presslufthammer) im Wald!
  • Der Standort von WEA1 befindet sich nur 300 m vom Naturschutzgebiet Schauinsland sowie dem europäischen Vogelschutzgebiet entfernt, inmitten des UNESCO Biosphärengebiet Südschwarzwald
  • Habitatzerstörung von geschützen Arten, wie dem Rotmilan, Fledermaus und Haselmaus! Milan-Dichtezentrum in 2020 und 2021 durch den NABU kartiert.
  • Bodenschutzwald wird zerstört und damit Erosion und Hochwasserentstehung begünstigt, Fällung von über 1000 Bäumen bzw. Rodung von 21.000 m² Wald (ohne Zuwegung über Hanfackerweg 1,8 km, Ausbau notwendig)
  • Wanderwege und die beliebte Mountainbikeroute "Badish Moon Rising" müssten verlegt werden
  • Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen ist aufgrund der geringen Windhöffigkeit fraglich
  • Bei Brand der Anlagen sind das Waldgebiet als auch die angrenzenden Häuser und Naturschutzgebiete akut gefährdet, da kein Löschwasser vorhanden ist und Windradbrände nicht gelöscht werden können
  • Quellwasser könnte kontaminiert werden, ein Hof ist nicht an die öffenliche Wasserversorgung angeschlossen
  • Unterhalb der WEA2 befindet sich das Wasserschutzgebiet FEW Quellen 3-7 auf Gemarkung Horben
  • Gefährdung der Anwohner und Wanderer durch Eisabwurf
  • Immobilienwertverlust soll in Kauf genommen werden - keine Entschädigungen der Anwohner durch den Investor

Weitere Infomationen zu den aktuellen Planungsunterlagen finden sie hier.

Im Regionalplan Südlicher Oberrhein (12/2018) kann man lesen: "Der Bereich "Taubenkopf" wurde bereits im Vorfeld der ersten regionalplanerischen Suchraumkulissenbildung im Wesentlichen aufgrund der vom Regionalverband in seiner Plankonzeption angewandten Umgebungsabstände um Siedlungen und wohngenutzte Gebäude im Außenbereich und des in Teilen niedrigen Windpotentials (< 6,0 m/s in 140 m über Grund) sowie der daraus resultierenden Kleinflächigkeit (< 15 ha) nicht aufgenommen. Trotzdem hat sich der Gemeinderat für diesen Alibistandort entschieden, um wenigstens eine neue Fläche für Windräder auszuweisen, obwohl diese nicht geeignet ist.

Auch der Ortschaftsrat Kappel hat am 13.3.2018 seine Stellungnahme zum Teilflächennutzungsplan "Windkraft" abgegeben. Darin heißt es: "Der Ortschaftsbeirat hält den Standort "Taubenkopf" auf der Gemarkung Kappel wegen der Nähe zur Wohnbebauung für nicht geeignet (Ergebnis mehrheitlich mit 8 Stimmen, 2 Gegenstimmen)". Die Lärmschutzrichtwerte müssten konsequent eingehalten werden.

Wir haben wenig Wind, aber viel  Sonne. Hier ist das Potential nocht lange nicht ausgereizt. Windräder liefern keine Grundlastenergie! Wir brauchen also immer noch Grundlastkraftwerke, solange keine entsprechenden Speichertechnologien zur Verfügung stehen.

Die einzig saubere Energie ist die, die nicht verbraucht wird! Jeder kann seinen Beitrag dazu leisten und seinen CO2-Fußabdruck reduzieren (weniger/nicht mit dem Flugzeug fliegen, weniger Auto fahren, Ökostrom beziehen, Häuser dämmen, regional einkaufen, weniger konsumieren, weniger Fleisch essen, ....) und Bäume pflanzen, nicht fällen!

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