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06.10.2023

weiterer Spendenaufruf für Taubenkopf-klage

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31.08.2023  Klage  zur Holz-schlägermatte abgewiesen

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14.03.2023

Klage gegen Taubenkopf-genehmigung eingereicht

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11.03.2023

Obstbaumschnitt Praxisseminar

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1.1.2023

Spendenaufruf für Klage zum Taubenkopf

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29.12.2022

EU "Not"-Verordnung tritt in Kraft - Naturschutz ade?

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20.10.2022

VGH lehnt einsweiligen Rechtsschutz zum Taubenkopf ab

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29.09.2022

Klage gegen Windräder Holzschläger-matte beim VGH eingereicht

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30.08.2022

Neuantrag Holzschläger-matte genehmigt

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Spendenaufruf 2021

 Flyer --> hier

und Infoblatt zum Ausdrucken  -->  hier

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Von oben sieht man das ganze Ausmaß - 09/2023 am Taubenkopf

Standort Taubenkopf und Lage der nächsten Häuser im Kappler TalStandort Taubenkopf und Lage der nächsten Häuser im Kappler Tal

Zufahrt zur geplanten WEA1 neben dem Badisch Moon Rising Trail (rechts)Zufahrt zur geplanten WEA1 neben dem Badisch Moon Rising Trail (rechts)

Vergleich Zufahrtsweg  zur geplanten WEA2 (ca. 4-5  m) und normaler Waldweg (Hanfackerweg) (links unten)Vergleich Zufahrtsweg zur geplanten WEA2 (ca. 4-5 m) und normaler Waldweg (Hanfackerweg) (links unten)

Blick vom Badish Moon Rising Trail auf den geplanten Standort der WEA1Blick vom Badish Moon Rising Trail auf den geplanten Standort der WEA1

 

Blick zum Stellplatz der gelanten WEA2 im Oktober 2022Blick zum Stellplatz der gelanten WEA2 im Oktober 2022

Blick zum Stellplatz der gelanten WEA2 im September2023Blick zum Stellplatz der gelanten WEA2 im September2023Breite Schneisen ziehen sich durch den Wald 07/2023 am Taubenkopf

Nachdem innerhalb von 14 Tagen alle Bäume gefällt waren, wurden im Frühjahr/Sommer die ersten Baumstümpfe entfernt und 4-5 m breite Zufahrtswege zum Standort der WEA2 vom Hanfackerweg aus kommend angelegt.geplanter Standort der WEA2 - Bald wird hier alles betoniert sein.geplanter Standort der WEA2 - Bald wird hier alles betoniert sein.

Neue Zufahrt: vom Standort für WEA2 zum HanfackerwegNeue Zufahrt: vom Standort für WEA2 zum Hanfackerweg

Baumfällungen am Taubenkopf beginnen zum Jahreswechsel 2022/2023

Breite Schneisen ziehen sich durch den schönen Mischwald. Baum um Baum fällt, um Platz für die Zufahrt und die Standorte für die zwei Windradanlagen zu machen. Insgesamt 2,1 ha Wald dürfen gerodet werden, das sind gut 800-1000 Bäume! Es tut in einem im Herzen weh, wie rabiat der Mensch wieder einmal in die Natur eingreift.

 Blick vom Badish Moon Rising Trail zur geplanten WEA1Blick vom Badish Moon Rising Trail zur geplanten WEA1

 

Zufahrt von WEA1 zum TaubenkopfwegZufahrt von WEA1 zum Taubenkopfweg

Erteilung der Genehmigung am 7.12.2021

Die Stadt Freiburg hat den Antrag zum Bau der Windräder genehmigt, trotz massiver Bedenken der Naturschutzverbände bezüglich des Arten-, Landschafts- und Naturschutzes.

Das Rotmilandichtezentrum, welches im Rahmen des Milanmonitorings für das Biosphärengebiet Schwarzwald vom NABU Lörrach festgestellt wurde, ist nicht anerkannt worden. In der Genehmigung fehlt jedoch die Begründung.  Bei den Fledermäusen sind dagegen massive Auflagen gemacht worden, da am Taubenkopf 15 der 23  in Baden-Württemberg vorkommenden Arten nachgewiesen wurden. Auch die Einschätzung, dass das Gund-/Quellwasser bei solch massiven Rodungen und Erdbewegungen nicht beeinflusst wird, ist fragwürdig. Hier sollte mindestens ein Quellmonitoring durchgeführt werden. Dieses ist jedoch nicht vorgesehen.

Ein Naturschutzverband hat bereits Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Mithilfe eines Eilverfahrens können vielleicht die Rodungen noch gestoppt werden. Erste Schwachstellen wurden durch den beauftragten Anwalt bereits entdeckt. So sind neben den Artenschutzaspekten auch die Rechtmäßigkeit des Teilflächennutzungsplanes, das Zonierungsverfahren zur Herausnahme der Konzentrationsfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet sowie die nicht durchgeführte UVP fragwürdig.

Aktuell wurde schon eine Fläche unterhalb der Kohlerhau gerodet. Hier handelt es sich um eine sogenannte Ausgleichsfläche, wo an einem Steilhang statt Fichten nun neue Bäume gepflanzt werden sollen. Weitere Flächen am Sägendobel und  Wolfskopf sind geplant. Dass Rodungen von Bestandwald als Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden und dafür auch noch Ökopunkte vergeben werden, ist bedenklich. Wo es doch sowieso die Aufgabe der Forstverwaltung ist, den Wald klimagerecht anzupassen.

Wer den Genehmigungsantrag einsehen möchte, schickt uns bitte eine E-Mail.

Genehmigungsantrag: Planungstand Taubenkopf (11/2020)

Lage der Windräder WEA 1 und WEA 2 in der ausgewiesenen Konzentrationszone (Hintergrundkarte www.lgl.de)

Die Ökostrom Consulting Freiburg GmbH plant im Bereich des Schauinslandkamms am Taubenkopf zwei Windenergieanlagen mit folgender Spezifikation:

Anlagentyp: Enercon E-160 EP5 E2
 
Koordinaten
 WEA1
 WEA2
Leistung: 5,5 MW   UTM32-Ost
417030
416450
Rotordurchmesser: 160 m   UTM32-Nord 5309591
5309610
Nabenhöhe: 166,6 m   Geländehöhe ü.NN
  867,5 m
  768,7m
Gesamthöhe: 246,6 m   Windverhältnisse:
310-515 W/m²  LUBW-Windatlas
voraus. Jahresenergieertrag:       

ca. 20 Mio kWh

 

 

 

 
Schallimmission

106,8 dB

 

 

 

 

Betonfundament

 

 

29,2 m Außendurchmesser

2,75 m Fundamenthöhe

176 t Gewicht

1087 m³ Volumen

 

 

 

 

Der Standort befindet sich 6,5 km südöstlich vom Freiburger Stadtzentrum zwischen dem Bohrerbachtal und dem Kappler Tal. Dort wurde eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen unter dem Namen 20.4 "Schauinsland Nord-Taubenkopf" ausgewiesen und damit aus dem Landschaftsschutzgebiet "Schauinsland" herausgenommen. Der Taubenkopfgipfel liegt bei 880,8 m Höhe.

Circa 300 m südöstlich vom geplanten Standort der WEA1 beginnt das Naturschutzgebiet "Schauinsland", das FFH-Gebiet 8013-341 "Schauinsland" sowie das Vogelschutzgebiet 8114-441 "Südschwarzwald". Des Weiteren liegt die Fläche in der Entwicklungszone des UNESCO Biosphärengebiet "Südschwarzwald".

In der Konzentrationszone befinden zwei gesetzlich geschützte Biotope (280133116498 "Schattenhangwald unterhalb Taubenkopf" und 280133116499 "Felsen N Taubenkopf). Des Weiteren ist insbesondere im Kammbereich der Wald als Bodenschutzwald ausgewiesen.

Um geeignete Flächen für Windkraftanlagen im gesamten Stadtgebiet Freiburg auszuweisen, wurde ein Zonierungsverfahren durchgeführt und ein Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft erstellt. In der zweiten Offenlage wurden 16 Flächen untersucht. Ein umfangreicher Bericht sowie weitere Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Freiburg zu entnehmen. Am Ende beschloss der Gemeinderat Freiburg nur eine neue Fläche auszuweisen, den Taubenkopf. Gegen den Teilflächennutzungsplan wurde Widerspruch durch die Kanzlei Caemmerer und Lenz eingelegt, die unter anderem die Anwohner des Kappler Tals vertritt.

2018 wurde begonnen, detaillierte Gutachten zum Artenschutz, Schallschutz und eine Windmessung mit LIDAR durchzuführen. Ein Antrag auf immissionsrechtliche Genehmigung ist am 26.11.2020 beim Umweltamt der Stadt Freiburg eingegangen. Die umfangreichen Unterlagen (2 Ordner mit CD) waren im Umweltamt der Stadt Freiburg, im Ortsamt Kappel und in der Gemeinde Horben für jeden einsehbar. Die vollständigen Antragsunterlagen können seit dem 13.01.2021 nun bei der Ökostromgruppe heruntergeladen werden. Das Genehmigungsverfahren ist nicht öffentlich, dass heißt es können nur Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben. Anwohner können sich momentan nicht einbringen, ihnen bleibt nur bei Erteilung der Genehmigung zu klagen.

Folgende Institutionen wurden um eine Stellungnahme gebeten:

Regierungspräsidium Freiburg (Kompetenzzentrum Energie, Höhere Naturschutzbehörde, Forstdirektion, Gewässer und Boden, Raumordnungsbehörde, LGRB, Luftverkehrsbehörde, Landesamt Denkmalpflege), Umweltschutzamt (Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde, Umweltschutzamt), Naturschutzsbeauftragte, Baurechtsamt, Garten- und Tiefbauamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Gewerbeaufsicht, Ortswerwaltung Kappel, Gemeindeverwaltung Horben, Forstamt als Untere Forstbehörde, LRA Breigau-Hochschwarzwald, Forstliche Versuchsanstalt.

badenova BnNetze, VAG Schauinslandbahn, Regionalverband Südl. Oberrhein, Südwestrundfunk, Deutsche Telekom, Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Bundesnetzagentur, e-Plus, Ericsson Service GmbH, Vodafone GmbH, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Landesnaturschutzverbände B-W (Arbeitskreis Freiburg), NABU Deutschland und Freiburg, Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband, BUND, Schwarzwaldverein, Badischer Landesverein für Naturkunde und Naturschutz, Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz, Naturschutzinitiative, Landschaft- und Naturschutzinitiative Schwarzwald LANA, Arbeitsgemeinschaft der Naturfreunde in Baden-Württemberg, Deutscher Alpenverein, Landesjagdverband, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schwäbischer Albverein, Landesfischereiverband.

Am Verfahren beteilgt haben sich alle fettgedruckten.

Hier die Stellungnahme des Nabu Freiburg steht hier zum Download, der sich aus Artenschutzgründen gegen diesen Standort ausspricht.

Den Antragunterlagen sind unter anderem folgende, vom Antragsteller beauftragte Gutachten beigefügt:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für Vögel und Säugetiere von Bioplan Bühl Forschung – Planung – Beratung – Umsetzung (Bioplan Bühl) Dr. Martin Boschert, Nelkenstraße 10, D-77815 Bühl/Baden
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan, Unterlagen zur Waldumwandlung: Gaede & Gilcher Landschaftsplaner (Gaede & Gilcher), Michael Gaede, Schillerstraße 42, D-79102 Freiburg i. Br.
  • Technische Planung - Zufahrt zu den Windrädern: Streetguard GmbH, Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Graf, Daimlerstraße 8, D-74909 Meckesheim
  • Schall- und Schattenwurfgutachten: Tractebel Engineering GmbH, Friedberger Straße 173, D-61118 Bad Vilbel
  • Eisfallgutachten: Ramboll Deutschland GmbH, Breitscheidstraße 6, D-63119 Kassel

Des Weiteren werden Angaben zur Lage, Abständen, Zuwegung, Verlegung der Rad- und Wanderwege, Technischer Beschreibung der Anlagen, Kosten, bedrängender Wirkung, wassergefährdenden Stoffen,  Abfall und Abwasser,  Brandschutz sowie Fotosimulationen gemacht.

Nicht im Antrag enthalten sind Erläuterungen für die Zufahrt zum Windpark über den Hanfackerweg (Verbreiterung, Baumfällungen) und wie und wo genau die Kabelführung von den Windkraftanlagen zum Umspannwerk in Littenweiler verläuft (ca. 5 Kilometer).

Der Anlagentyp Enercon E-160 EP5 E2 mit 246,6 m Gesamthöhe ist die neuste Entwicklung von Enercon und die Installation eines Prototyps war erst für Ende 2020 vorgesehen (Link). Es gibt also noch keine Messungen und Erfahrungen zu diesem Anlagentyp!

Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2021 vorgesehen, wenn eine Genehmigung erteilt werden sollte.

Es wird laut!

Es ist bekannt, dass das verwendete Interimsverfahren zur Berechnung der Schallimmissionen (Übergangslösung) in solchen Geländelagen die Windernergieanlagen "leise" rechnet (Link). Es wird daher vermutlich lauter als in der Abbildung der Prognose dargestellt. Würde das obere Kappler Tal als Kleinsiedlungsgebiet eingeordnet (was wir ja auch eigentlich sind) und nicht als Kern-, Dorf-, Mischgebiet, dann wären die Prognose eindeutig zu laut, da Nachts nur 40 dB (A) und nicht 45 dB(A) erlaubt wären. Da es keinen Bebauungsplan gibt, kann die Stadt Freiburg die Einordnung selbst vornehmen.

 

Das könnte die Anwohner von Kappel und Horben erwarten (Auzug aus den Antragsunterlagen der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH):

 

Schallprognose mit dem InterimsverfahrenSchallprognose mit dem Interimsverfahren

Und Schlagschatten gibt es auch! Gesetzlich erlaubt sind 30 Stunden pro Jahr und maximal eine halbe Stunde pro Tag.

SchlagschattenprognoseSchlagschattenprognose

 

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Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Glück FDP an den Landtag zum Ausbau der Windenergie in Freiburg und Umgebung vom 15.1.2019

Stadt Freiburg :   Unterlagen zum Teilflächennutzungsplan Windkraft

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW:   zum neuen Windenergieerlass sagt unser Umweltminister: „Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter“, betonte Untersteller. „Daher gilt beispielsweise auch der auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz beruhende Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von regelmäßig 700 Metern unverändert fort.“ Warum werden dann Anlagen mit 489 m Abstand geplant?

Regionalplan Südlicher Oberrhein:

 Teilfortschreibung Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2, Seite 200)

"Der Bereich "Taubenkopf" wurde bereits im Vorfeld der ersten regionalplanerischen Suchraumkulissenbildung im Wesentlichen aufgrund der vom Regionalverband in seiner Plankonzeption angewandten Umgebungsabstände um Siedlungen und wohngenutzte Gebäude im Außenbereich und des in Teilen niedrigen Windpotentials (< 6,0 m/s in 140 m über Grund) sowie der daraus resultierenden Kleinflächigkeit (< 15 ha) nicht aufgenommen. Der kommunalen Planung bleibt es jedoch unbenommen, bei der Festlegung von kommunalen Konzentrationszonen über die regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete hin-auszugehen, da sich durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes keine Ausschlusswirkung mehr durch diese ergibt. "

 Weiter Informationen:

Vortrag des Amtsleiters für Umweltschutz der Stadt Freiburg zum bestehenden und zukünftigen Windenergiausbau vom 27.10.2018

 

 

 

 

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